Geld · Ratgeber
Steuern auf Wohneigentum in Marokko
Fünf Regeln, über die Eigentümer im Ausland stolpern, aus dem Leitfaden der Steuerverwaltung für Marokkaner im Ausland.
Das Wichtigste
- Verkauf: Steuer fällt auf den Gewinn an, mindestens aber 3% des Verkaufspreises, auch wenn du keinen Gewinn machst.
- Befreiung für den Hauptwohnsitz: keine Steuer auf den Gewinn, wenn die Wohnung vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre dein Hauptwohnsitz war und nie vermietet oder gewerblich genutzt wurde.
- Bei einem Eigentümer im Ausland zählt eine Wohnung, in der dein Ehepartner, deine Kinder oder deine Eltern unentgeltlich wohnen, als dein Hauptwohnsitz.
- Die Befreiung kann alle fünf Jahre einmal genutzt werden. Nach dem Auszug hast du ein Jahr Zeit zu verkaufen, solange die Wohnung leer bleibt.
- Die Steuer für kommunale Dienste fällt auch dann an, wenn du von der Wohnsteuer befreit bist.
Schritte
- Reich nach einem Verkauf die Erklärung über den Immobiliengewinn innerhalb von 30 Tagen ein.
- Melde das Ende von Bauarbeiten oder eine leer stehende Wohnung bis zum 31. Januar.
- Reich die jährliche Einkommenserklärung, zum Beispiel für erhaltene Miete, bis zum 1. März ein.
Achtung
- Geerbte Immobilie: Jeder Erbe gibt eine eigene Erklärung ab und zahlt auf seinen eigenen Anteil. Eine einzige fehlende Erklärung kann den Verkauf für alle blockieren.
- Wer zu spät einreicht, zahlt Strafen. Ein vertrauenswürdiger Buchhalter oder Notar in Marokko kostet weniger als eine Steuernachforderung.
- Miete aus Marokko musst du vielleicht auch in deinem Wohnsitzland angeben. Das Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern entscheidet, wer was besteuert.
Offizielle Quellen
Geprüft: Oktober 2026. Unabhängiger Ratgeber, keine Regierungsseite. Regeln ändern sich: Prüf die offizielle Seite, bevor du handelst.